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Mit der Gesundheitsreform 2003 und dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz) bieten sich mit der integrierten Versorgung nach § 140 SGB V und den Medizinischen Versorgungszentren nach § 95 SGB V - weitere Handlungsmöglichkeiten zu einer Ausweitung bestehender Marktanteile. Konkret haben sich hier Bedingungen für ambulante Tätigkeiten, in Kooperation mit dem Krankenhaus, grundlegend verbessert, was in der täglichen Praxis zu einer schrittweisen Verzahnung des ambulanten mit dem stationären Sektor führen wird. Ziel ist es hier, eine Leistungssektoren übergreifende Versorgung anzustreben, um gemeinsam mit niedergelassenen Partnern, anfallende Synergien erfolgreich zu nutzen.
Da die integrierten Versorgungsformen als Wettbewerbsparameter, in Zeiten zunehmend aufgeklärter Patienten, immer mehr an Bedeutung gewinnen, muss sich das Klinikum öffnen und starke und enge Verzahnungen mit niedergelassenen Partnern eingehen.
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