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KOSTENÜBERNAHME DURCH DIE KRANKENKASSEN

Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann ein Antrag auf Kostenübernahme für die geplante Operation bei Ihrer Krankenkasse gestellt werden. Dazu wird ein Gutachten durch das ZMAC erstellt. Diesem sollten zur Antragsstellung, falls vorhanden, Bescheinigungen/Gutachten weiterer betreuender Ärzte (z.B. Hausarzt, Kardiologe, Psychologe) beigefügt werden. Genauso wichtig ist die Dokumentation einer erfolgten Ernährungsberatung, ein Bewegungstagebuch sowie ein psychologisches Gutachten.

 

Sollte die Kostenübernahme zunächst abgelehnt werden, können abhängig von der Stellungnahme der Krankenkasse die entsprechenden Forderungen besprochen und gegebenenfalls weitere Maßnahmen ergriffen werden. Je nach Einzelfall ist ein Widerspruch oder zweites Gutachten nach einem entsprechenden Zeitraum erforderlich.

 

Liegt die Kostenzusage vor, wird erneut die unumgängliche Mitarbeit des Patienten besprochen sowie das operative Verfahren endgültig festgelegt.

 

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