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Der Klinikdirektor besitzt gemeinsam mit den anderen Ärzten der Medizinischen Kliniken die volle Weiterbildungsberechtigung für das Gebiet Innere Medizin (6 Jahre) sowie die volle Weiterbildungsermächtigung für das Fach Hämatologie und internistische Onkologie.
Er hat eine KV-Ermächtigung zur ambulanten Behandlung von onkologischen und hämatologischen Erkrankungen. Daneben sind je nach Schwere der Erkrankung auch vollstationäre und teilstationäre (Tagesklinik) Behandlungen möglich. |