Bauchfellkrebs ist eine sehr schwere Form der Krebserkrankung und betrifft jedes Jahr geschätzt mindestens 20.000 Menschen in Deutschland. Lange Zeit galt die auch als „Peritonealkarzinose“ bezeichnete Ausbreitung von Tumor entlang des Bauchfells als kaum therapierbar und nicht sinnvoll operierbar.
Grob existierten zwei unterschiedliche Formen von Bauchfellkrebs:
- Zum einen solche, bei denen der Tumor direkt aus Zellen im Bauchfell entsteht. Die primären Peritonealkarzinome zählen zu dieser Gruppe wie auch die im Bauchraum entstehenden abdominellen Mesotheliome.
- Weit häufiger sind aber Bauchfellkrebserkrankungen, bei denen sich Zellen aus Tumoren anderer Organe im Bauchfell einnisten und ausbreiten. In diesen Fällen spricht man von der Peritonealkarzinose. Am häufigsten gehen Peritonealkarzinosen von Eierstocktumoren (Ovarialkarzinomen) sowie bösartigen Tumoren von Magen und Dickdarm (Magenkarzinom, Kolonkarzinom, Rektumkarzinom) aus.
Die moderne onkologische Chemotherapie verfügt zwar heute über eine ganze Reihe von Medikamenten, mit denen Bauchfellkrebs behandelt werden kann. Leider kommt es im Verlauf jedoch oft zu einem Wirkverlust der Medikamente oder zu unerwünschten Nebenwirkungen, die eine Fortsetzung der Therapie unmöglich machen. Oft ist das Behandlungsziel der Peritonealkarzinose palliativ, d.h. die Symptomlinderung und Verlängerung des Lebens steht im Vordergrund.
Das Ziel der Operation von Bauchfellkrebserkrankungen ist eine maximale operative Tumorentfernung oder „Zytoreduktion“. Ein wesentlicher Teil des Eingriffs ist die Entfernung des erkrankten Bauchfells (Peritoneums), die sogenannte Peritonektomie.
Das Bauchfell kleidete sowohl die Außenwand des Bauchraums als innerste Schicht wie eine „Tapete“ aus. Man spricht vom parietalen („äußeren“) Peritoneum. Aber auch die meisten im Bauchraum befindlichen Organe sind von einer dünnen Bauchfellschicht überzogen, dem sogenannten viszeralen Peritoneum.
Das äußere (parietale) Peritoneum lässt sich mit einem elektrischen Messer von der Bauchwand abziehen ohne dass dies zu einer Schwächung der Bauchwand führt. Das unmittelbar den Organen aufliegende viszerale Peritoneum kann nur teilweise von der Organoberfläche abgelöst werden, wie beispielsweise an der Leber. Bei anderen Organen, zum Beispiel am Darm, kann das Bauchfell nicht unter Organerhalt entfernt werden. Hier müssen die betroffenen Organanteile mit entfernt werden.
Zur vollständigen Tumorentfernung ist daher oft ein sehr ausgedehnter operativer Eingriff notwendig. Dieser ist meist nur dann sinnvoll, wenn eine komplette Tumorentfernung möglich ist oder ein nur minimaler Resttumor verbleibt, der realistisch durch eine lokale Chemotherapie (hypertherme intraperitoneale Chemotherapie (HIPEC)) behandelt werden kann.
Bei Vorliegen von Fernabsiedlungen in anderen Organen ist die operative Behandlung der Peritonealkarzinose in der Regel nicht indiziert. Auch kann die operative Behandlung nicht mehr sinnvoll sein, wenn es nicht möglich ist, den Tumor komplett oder nahezu komplett zu entfernen. Dies kann beispielsweise bei ausgedehnter Tumorausbreitung entlang des Dünndarms der Fall sein; eine Situation, in der die operative Tumorbeseitigung nur durch komplette Entfernung des Dünndarms herzustellen wäre. In vielen Fällen kann dann eine Behandlung durch eine lokale Chemotherapie (PIPAC) erfolgen.