Besucher- und Hygieneregeln

In Nordrhein-Westfalen entfallen ab dem 1. März 2023 die letzten durch Landesrecht vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen, auch in Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen. Damit entfällt die allgemeine Maskenpflicht sowie alle Verpflichtungen zur Testung. 

Lediglich für Krankenhausbesucher:innen gilt weiterhin Maskenpflicht!

Wir appellieren eindringlich zur Eigenverantwortung und Einhaltung von Hygieneregeln, dass bei Krankheitssymptomen (Husten, Schnupfen, etc.) weiterhin von Mitarbeitenden, Patientinnen/Patienten, Begleitpersonen und Besucher:innen Maske getragen und gf. von einem Besuch unseres Hauses abgesehen wird.

Aktuelle Besuchsregeln

Zugang für Besucher:innen:

Besucher:innen müssen Maske tragen!

Krankenbesuche sind in der Zeit von 15-19 Uhr erlaubt, sofern nicht von unserem Personal andere Vorgaben gemacht werden. Die Zahl der anwesenden Besucher im Krankenzimmer ist pro Zimmer auf 3 Besucher beschränkt. Abweichungen zu den Besuchsregelungen sind im Einzelfall in Absprache mit dem zuständigen Stationsarzt oder der pflegerischen Schichtleitung möglich. Außerhalb der Besuchszeiten sollen Patienten nur in dringenden Fällen besucht werden.

Durch das Verhalten der Besucher oder Dritter dürfen Patienten, Personal und andere Personen im gesamten Krankenhausgelände weder belästigt, behindert noch gefährdet werden. In allen Bereichen des Krankenhauses ist größtmögliche Ruhe einzuhalten. Der Aufenthalt von Besuchern auf dem Gelände des Gesundheitsparks ist temporär und nur in kleinen Gruppen von max. 5 Personen zeitgleich erlaubt.

Auf den Intensivpflegestationen und in Isolierzimmern sind Besuche nur nach vorheriger Anmeldung beim Personal möglich.

(Stand 28.02.2023, 13:00 Uhr)