Grundsatzerklärung des Klinikums Leverkusen und seiner Tochtergesellschaften zur Achtung der Menschenrechte und umweltbezogener Schutzpflichten

(Gemäß § 6 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG))


1. Präambel

Das Klinikum Leverkusen und seine Tochtergesellschaften (im Folgenden: Klinikum) bekennen sich zu einer sozial und ökologisch verantwortungsvollen Unternehmensführung. Wir sind bestrebt, unser Handeln nach den Grundsätzen der Nachhaltigkeit auszurichten und setzen hiermit die Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) um.

Wir verpflichten uns, Menschenrechte und umweltbezogene Plichten sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch in unseren Lieferketten zu beachten.

Im Einklang mit den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen bekennt sich das Klinikum zu den Prinzipien der nachfolgenden international anerkannten menschenrechtlichen Rahmenwerke und Standards:

  • Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen
  • Der Internationale Pakt über politische und bürgerliche Rechte der Vereinten Nationen
  • Der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der Vereinten Nationen
  • Die Konventionen und Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisationen zu Arbeits- und Sozialstandards
  • Die Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC)
  • Charta der Grundrechte der Europäischen Union.

Sofern lokales Recht und internationale Menschenrechte nicht aufeinander abgestimmt sein sollten, werden wir in Übereinstimmung mit dem höheren Standard handeln. Wenn beide in Konflikt geraten, werden wir uns an das nationale Recht halten und gleichzeitig nach Wegen suchen, die internationalen Menschenrechte so weit wie möglich zu achten. Die Verantwortung für die Umsetzung dieser Grundsatzerklärung zur unternehmerischen Menschrechtsstrategie unseres Klinikums wird von der Geschäftsführung und den Führungskräften der Fachbereiche gesteuert. Dadurch wird sichergestellt, dass sich jeder Bereich unserer Klinik und alle uns angeschlossenen Unternehmen ihrer spezifischen individuellen Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte und deren konsequenter Umsetzung bewusst sind.


2. Risiken (§ 5 LkSG)

Risiken durch die Geschäftsprozesse des Klinikums sehen wir insbesondere gegeben in den Bereichen:

  • Gefährdung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
  • Diskriminierung jeglicher Art (etwa auf Grund der Nationalität, des Geschlechtes, der sexuellen Orientierung, der Religion oder Weltanschauung oder körperlicher oder geistiger Behinderung)
  • Zwangs- und Kinderarbeit
  • Einschränkung der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit
  • Gefährdung von Datenschutz
  • Korruption und Bestechung
  • Gefährdung der Umwelt durch schädliche Boden- Gewässer- oder Luftverunreinigung oder übermäßigen Wasserverbrauch


3. Risikoanalyse (§ 5 LkSG)

Wir führen mindestens einmal jährlich sowie anlassbezogen eine Risikoanalyse durch. Die Ergebnisse der Analyse beeinflussen das weitere Risikomanagement.


4. Risikomanagement (§ 4 Abs.1,3, § 10 Abs.1,2 LkSG)

Wir haben eine menschenrechtsbeauftragte Stelle eingerichtet, welche das hier dargestellte Risikomanagement überwacht und als Beschwerdestelle fungiert. Die Stelle wird besetzt durch fachlich qualifizierte Mitarbeitende.

Die menschenrechtsbeauftragte Stelle ist per E-Mail zu erreichen über:
menschenrechte@klinikum-lev.de

Sie arbeitet eng mit den betroffenen Abteilungen (z. B. Einkauf, Apotheke, Bauwirtschaft, Gastronomie) zusammen, um die kontinuierliche Überwachung der Einhaltung der Sorgfaltspflichten zu gewährleisten.

Unsere Überwachungsprozesse überprüfen wir fortlaufend und arbeiten kontinuierlich daran, sie noch wirksamer zu gestalten.

Wir dokumentieren die von uns ergriffenen Maßnahmen und legen den erforderlichen Bericht gegenüber der Aufsichtsbehörde ab.


5. Präventionsmaßnahmen (§ 6 Abs. 1, 3, 4)

Unser Bestreben ist, unseren gesamten klinischen Bedarf ausschließlich von Lieferanten, die in einem formellen Arbeitsumfeld tätig sind, zu beziehen. Außerdem überwachen wir aktiv die Einhaltung unserer Standards.

Zu unseren unmittelbaren Lieferanten pflegen wir enge und direkte Geschäftsbeziehungen. Unsere Mitarbeitenden im Einkauf, aber auch im ärztlichen Dienst, in der Apotheke oder in der Pflege, stehen im direkten Kontakt zu den unmittelbaren Lieferanten bzw. zu der Einkaufsgemeinschaft und weisen sie darauf hin, welche Bedeutung unser Klinikum und alle uns angeschlossenen Unternehmensbereiche menschenrechtlichen, ethischen und sozialen Standards beimessen.

Wir adressieren die Grundsätze des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes gegenüber unseren Vertragspartnern und wirken auf die Einhaltung der Menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten durch unsere Lieferanten hin.

Wir fordern aktiv eine Erklärung der unmittelbaren Lieferanten zur Einhaltung der betroffenen Pflichten an.

Wir informieren unsere Mitarbeitenden über diese Grundsatzerklärung und wirken auf die Umsetzung der Inhalte durch die Mitarbeitenden hin.

Mitarbeitende in den betroffenen Geschäftsbereichen werden entsprechend informiert und geschult.


6. Abhilfemaßnahmen (§ 7 Abs. 1-3, § 9 LkSG)

Erkannte Sorgfaltspflichtenverstöße des Klinikums Leverkusen werden umgehend beendet.

Sofern wir feststellen, dass unsere Standards seitens unserer Lieferanten nicht eingehalten werden, setzen wir uns kooperativ mit diesen auseinander, um sicherzustellen, dass geeignete Korrekturmaßnahmen eingeleitet werden. Wir suchen nach möglichen Alternativen in unseren Geschäftsbeziehungen, um die Einhaltung der Sorgfaltspflichten in unseren Lieferketten zu gewährleisten.

Gegenüber unseren unmittelbaren Lieferanten behalten wir uns bei Verletzung der Pflichten einen Vertragsabbruch vor.

Wir bemühen uns, bei uns bekannten Sorgfaltspflichtenverstößen unserer mittelbaren Lieferanten dahingehend auf diese einzuwirken, dass der Verstoß beendet wird.


7. Beschwerdeverfahren (§ 8 LkSG)

Personen, die Kenntnis von Menschenrechtsverstößen sowie von Umweltrisiken innerhalb unserer Lieferkette erlangt haben oder unmittelbar davon betroffen sind, müssen die Möglichkeit haben, diese Missstände zu melden und darauf aufmerksam zu machen. Beschwerden über das Klinikum können gemeldet werden über:


Diese Grundsatzerklärung wird bei etwaigen Änderungen der Gesetzeslage, des Bedarfes oder der Maßnahmen entsprechend angepasst.

Die Geschäftsführung

Kontakt

Menschenrechtsbeauftragte Stelle der Klinikum Leverkusen gGmbH
Am Gesundheitspark 11
51375 Leverkusen
menschenrechte@klinikum-lev.de